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   FG Köln, 07.07.2009 - 13 V 1232/09   

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https://dejure.org/2009,1072
FG Köln, 07.07.2009 - 13 V 1232/09 (https://dejure.org/2009,1072)
FG Köln, Entscheidung vom 07.07.2009 - 13 V 1232/09 (https://dejure.org/2009,1072)
FG Köln, Entscheidung vom 07. Juli 2009 - 13 V 1232/09 (https://dejure.org/2009,1072)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der rechtliche Durchsetzbarkeit der Aussetzung einer finanzbehördlichen Prüfungsanordnung infolge einer summarischen Überprüfung des Sachverhalts; Angemessenheit der Anordnung einer steuerlichen Außenprüfung; Anforderungen an das Vorliegen eines ...

  • Betriebs-Berater

    Anordnung der Anschlussprüfung bei Großbetrieben

  • Betriebs-Berater

    Anordnung der Anschlussprüfung bei Großbetrieben

  • Judicialis

    BpO 2000 § 3; ; BpO 2000 § 4 Abs. 2; ; HGB § 267 Abs. 1; ; KStG § 27 Abs. 2; ; KStG § 28 Abs. 1; ; KStG § 37 Abs. 2; ; KStG § 38 Abs. 1; ; AO § 193 Abs. 1; ; FGO § 69 Abs. 2; ; FGO § 69 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 193; AO § 194; BpO § 4 Abs. 2
    Prüfung von Großbetrieben im Jahresrhythmus

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Außenprüfung: - Prüfung von Großbetrieben im Jahresrhythmus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Zeitnahe Betriebsprüfung "im Jahrestakt" gegen den Willen des Unternehmens bedenklich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zeitnahe Betriebsprüfung im Jahrestakt

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Betriebsprüfungen im Jahrestakt

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zeitnahe Prüfung "im Jahrestakt" gegen den Willen des Unternehmens

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Außenprüfung von Großbetrieben im Jahresrhythmus kann unzulässig sein

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zeitnahe Betriebsprüfung gegen den Willen der Unternehmen erscheint bedenklich

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Zeitnahe Bp "im Jahrestakt" gegen den Willen des Unternehmens bedenklich

Papierfundstellen

  • BB 2009, 1891
  • BB 2009, 2747
  • EFG 2009, 1802
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 21.06.1994 - VIII R 54/92

    Für den zeitlichen Umfang einer Außenprüfung ist die Einordnung des zu prüfenden

    Auszug aus FG Köln, 07.07.2009 - 13 V 1232/09
    Die Regelung in § 193 Abs. 1 AO 1977 geht davon aus, daß die Heranziehung der dort genannten Steuerpflichtigen zu einer routinemäßigen Außenprüfung in aller Regel ermessensgerecht ist, es sei denn, es lägen Anhaltspunkte für ein unverhältnismäßiges, sachwidriges oder willkürliches Verhalten der Finanzbehörde vor (Urteil des BFH vom 21. Juni 1994 VIII R 54/92, BFHE 174, 397, BStBl II 1994, 678, m. w. N.).

    Eine solche Selbstbeschränkung des Ermessens ist auch im gerichtlichen Verfahren zu beachten (vgl. Urteil des BFH vom 21. Juni 1994, a. a. O., m. w. N.).

    Diese in der BpO getroffene Regelung ist nach Art. 3 Abs. 1 GG nicht zu beanstanden (vgl. dazu Urteil des BFH vom 21. Juni 1994, a. a. O., m. w. N.).

    Sie würde vielmehr dessen Zweck, eine zuverlässige Planung des Personaleinsatzes zu Beginn des Prüfungsturnus zu ermöglichen (vgl. dazu Urteil des BFH vom 21. Juni 1994, a. a. O.), eindeutig zuwiderlaufen.

    Die Gefahr von Steuerausfällen ist hier größer als bei anderen Betrieben (Urteil des BFH vom 21. Juni 1994, a. a. O.).

  • BFH, 28.06.2000 - I R 20/99

    Beschränkung der Ap auf bestimmte Sachverhalte?

    Auszug aus FG Köln, 07.07.2009 - 13 V 1232/09
    Diese Verwaltungsregelungen dienen nicht nur der sinnvollen Nutzung der begrenzten Prüfungskapazitäten, sondern auch der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (vgl. dazu Urteil des BFH vom 28. Juni 2000 I R 20/99, BFH/NV 2000, 1447, m. w. N.).
  • BFH, 11.04.2006 - VI R 64/02

    Fristverlängerung für die Abgabe von Einkommensteuererklärungen durch

    Auszug aus FG Köln, 07.07.2009 - 13 V 1232/09
    Bei dieser Beurteilung unterstellt der Senat zugunsten des Antragsgegners, dass der Erlass selbst von dem im Gesetz eingeräumten und durch die BpO bundeseinheitlich vorgeprägten Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch macht und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einhält (vgl. zur Prüfungskompetenz der Finanzgerichte bei ermessensregelnden Verwaltungsanweisungen: BFH-Urteil vom 11.4.2006 VI R 64/02, BFHE 213, 268, BStBl II 2006, 642).
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG Köln, 07.07.2009 - 13 V 1232/09
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen, wenn eine summarische Prüfung ergibt, dass neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe vorliegen, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen auslösen (ständige Rechtsprechung des BFH seit dem Beschluss vom 10.02.1967 III B 9/69, BStBl III 1967, 182).
  • BFH, 15.10.1986 - VIII B 30/86

    Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung - Erzielung von negativen

    Auszug aus FG Köln, 07.07.2009 - 13 V 1232/09
    Es genügt vielmehr deren Glaubhaftmachung (Beschluss des BFH vom 15.6.1986 VIII B 30/86, BFH/NV 1987, 44).
  • BFH, 14.07.1976 - I R 138/74

    Klageverfahren - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Beweismittel -

    Auszug aus FG Köln, 07.07.2009 - 13 V 1232/09
    Soweit es hierfür allein auf die Beurteilung von Tatfragen ankommt, gilt die Verteilung der Feststellungslast im Hauptsacheverfahren entsprechend im Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung, wobei das Aussetzungsverfahren von der Besonderheit gekennzeichnet ist, dass einerseits nur präsente Beweismittel verwertet werden können (Urteil des BFH vom 14.7.1976 I R 138/74, BStBl II 1976, 682), andererseits aber auch nicht der volle Beweis der behaupteten Tatsachen erbracht werden muß.
  • BVerwG, 09.07.1969 - III B 9.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus FG Köln, 07.07.2009 - 13 V 1232/09
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen, wenn eine summarische Prüfung ergibt, dass neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe vorliegen, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen auslösen (ständige Rechtsprechung des BFH seit dem Beschluss vom 10.02.1967 III B 9/69, BStBl III 1967, 182).
  • BFH, 09.11.2010 - VIII S 8/10

    Rechtmäßigkeit einer zweiten Anschlussprüfung bei einem Kleinbetrieb - Keine

    Alternative FGO (Erfordernis der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung) liegt nicht vor; die Rüge der Divergenz des angefochtenen Urteils von einer Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Köln (13 V 1232/09) und möglicherweise auch des BFH (Urteil vom 28. Juni 2000 I R 20/99, BFH/NV 2000, 1447) ist nicht begründet.
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